Gedankenfreiheit

Eine Entschließung des Generalrates der Theosophischen Gesellschaft vom 25. Dezember 1996. Der erste Beschluss geht auf 1924 zurück.

Da die Theosophische Gesellschaft sich weit über die gesamte zivilisierte Welt ausgebreitet hat und Angehörige aller Religionen sich ihr als Mitglieder angeschlossen haben, ohne deshalb die Lehren und Anschauungen ihrer besonderen Religionen aufzugeben, ist es wünschenswert, die Tatsache zu betonen, dass die Mitglieder der Gesellschaft an keine Lehrmeinung oder Anschauung, von wem immer sie auch stammen mag, in irgendeiner Weise gebunden sind. Sie sind völlig frei, eine jede anzunehmen oder zurückzuweisen. Die Anerkennung der drei Ziele der Gesellschaft ist die einzige Bedingung für die Mitgliedschaft.

Kein Lehrer und kein Schriftsteller, von H.B. Blavatsky angefangen, hat irgendeine Autorität, seine Lehren und Anschauungen anderen Mitgliedern aufzudrängen. Jedes Mitglied hat das volle Recht, sich beliebigen Lehrern und beliebigen Schulen des Denkens nach freier Wahl anzuschließen, aber es hat kein Recht, seine Wahl anderen Mitgliedern aufzuzwingen.

Weder die Kandidaten für die Ämter der Gesellschaft noch ihre Wähler dürfen wegen der Anschauung, die sie vertreten, oder wegen ihrer Zugehörigkeit zu irgend einer Schule des Geistes vom aktiven oder passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden. Die besonderen Glaubensmeinungen der einzelnen Mitglieder gewähren diesen weder Vorrechte, noch bewirken sie Zurücksetzungen.

Der Generalrat der Theosophischen Gesellschaft fordert alle Mitglieder ernstlich auf, diese Grundsätze der Theosophischen Gesellschaft aufrechtzuerhalten, zu verteidigen und nach ihnen zu handeln sowie auch ohne jede Furcht ihr Recht auf freies Denken und freie Meinungsäußerung auszuüben und sich dabei nur jene Schranken aufzuerlegen, welche Höflichkeit und Achtung vor anderen bedingen.

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